Gastfahrerregelung

Gastfahrer

  • Gastfahrer ist derjenige, der nicht Mitglied beim VfR-Rüsselsheim Abtl. RCCar ist
  • Die Gastfahrergebühr muss vom Gastfahrer an ein Vereinsmitglied des VfR-Rüsselsheim Abtl. RCCar unaufgefordert entrichtet werden
  • Die Gastfahrergebühr wird fällig, wenn das Gelände im Sinne der Abtl. RCCar genutzt wird (z.B. Fahrerlager, Rennstecke)

Ganztagsregelung

  • Die Gastfahrergebühr beträgt unabhängig von der Nutzungdauer 10 Euro

Halbtagsregelung

  • Die Halbtagsregelung gilt nicht für Samstage vor allen Rennveranstaltungen
  • Wenn ein Gastfahrer vor 14 Uhr sein Training beendet oder erst nach 14 Uhr beginnt, wird eine ermäßigte Gebühr von 5 Euro fällig
  • Wenn das Training von einem Fahrer über die 14 Uhr Grenze nur bis zu 3 Stunden beträgt, wird ebenfalls eine ermäßigte Gebühr von 5 Euro fällig

Ausnahmeregelungen zu allen o.g. gibt es keine!

Thomas Heuer
Spartenleiter
VfR Rüsselsheim e.V. Abt. RC-Car
https://rccar.vfr-ruesselsheim.de